TAL-Schanfigg


Fahrbewilligungen

Auf den Alp-, Güter- und Waldstrassen besteht ein Fahrverbot für Motorwagen und Motorräder. Einige Strassen können jedoch mit einer Ausnahmebewilligung der Gemeinde befahren werden.

Die Fahrbewilligungen sind vor dem Befahren der entsprechenden Strassenabschnitte zu lösen. Ein Erwerb bei den Berggasthäusern ist nicht mehr möglich.

Ab sofort besteht die Möglichkeit Jahres-, Tages- und Aufenthaltsbewilligungen via Twint oder Parkingpay zu kaufen.

Die Fahrbewilligungen können ebenfalls an folgenden Verkaufsstellen gelöst werden:

  • In der Parkingpay-App
  • Online im Ticketshop (ausser Tagesbewilligungen)
  • Gemeindeaussenstelle in St. Peter
  • Restaurant Pasunna Castiel
  • Dorfladen St. Peter, Restaurant Pagigerstübli, Sporthotel Tanne
  • Dorfladen Peist
  • Dorfladen Langwies, Gwafför, Peppi's Beizli,
  • Restaurant Ramoz, Restaurant Rütihof Litzirüti

 

Tagesbewilligungen

Tagesbewilligungen können nicht online bestellt werden!

Die Tagesbewilligungen sind gemäss Art. 8 Abs. 3, der Verordnung der Gemeinde Arosa für das Befahren von Alp-, Güter- und Waldstrassen während 24 Stunden gültig. Beim Ausstellungsdatum der Tagesbewilligung ist deshalb auch die Zeit der Ausstellung am Ausstellungstag anzumerken.

 

Aufenthaltsbewilligungen

Die Aufenthaltsbewilligungen sind gemäss Art. 8, Abs. 4, der Verordnung der Gemeinde Arosa für das Befahren von Alp-, Güter- und Waldstrassen ab Ausstelldatum 17 Tage und für beliebig viele Fahrten mit dem gleichen Fahrzeug gültig.

 

Jahresbewilligungen

Die Jahresbewilligungen sind gemäss Art. 8 Abs. 5, der Verordnung der Gemeinde Arosa für das Befahren von Alp-, Güter- und Waldstrassen für das laufende Kalenderjahr gültig.

 

Gebühren

 

 

Jahresbewilligungen sind erhältlich bei

  • Parkingpay-App
  • Online im Ticketshop
  • Gemeindeaussenstelle in St. Peter
  • Restaurant Pasunna Castiel
  • Dorfladen St. Peter, Restaurant Pagigerstübli, Sporthotel Tanne
  • Dorfladen Peist
  • Dorfladen Langwies, Gwafför, Peppi's Beizli,
  • Restaurant Ramoz, Restaurant Rütihof Litzirüti

Dokumente

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Verordnung für das Befahren von Alp- Gueter- und Waldstrassen
870.110_Verordnung_fuer_das_Befahren_von
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