Jahresparking


Beschreibung

 
In den Parkhäusern Brüggli und Sandhubel vermieten wir Jahres-Parkplätze. Mindestvertragsdauer 1 Jahr.
Ihre Vorteile:
  • Reservierter und speziell mit Ihrer Wunschbeschriftung gekennzeichneter Parkplatz.
  • Parkplatz mit abschliessbaren Absperrpfosten.
  • 365 Tage/24h Zutritt zum Parkhaus.

 

 

 

 

Bitte beachten Sie, dass wir für das Handling für das Jahresparking eine Vorbereitungszeit von ca. 4 Wochen benötigen (Vertrag & Installation Parkplatz).

PRODUKTEVERGLEICH

  Saisonparking Jahresparking
Mietvertrag x
Fest zugeteilter Parkplatz x
Frei wählbarer Parkplatz x
Parkplatz mit Absperrpfosten x
Zutritt bei besetztem Parkhaus möglich
Fahrzeuge abstellen ohne Kontrollschilder gestattet x
Velo/Roller abstellen auf Parkplatz gestattet x
     

Tarife

Produkt

Parking Brüggli

Parking Ochsenbühl Parking Sandhubel
Jahresparking 125.00/Monat N/A 125.00/Monat
       
       
       

Alle Preise in CHF inkl. MwSt., exkl. Depotgebühren

Preisänderungen vorbehalten.

DEPOTGEBÜHR

Für die Dauerpark-/Mieterkarte wird ein Depot verlangt. Das Depot ist in bar (Schweizerfranken) zu hinterlegen:

Parkhaus Ochsenbühl oder Brüggli: CHF 50.-- (Karte).

Parkhaus Sandhubel: CHF 50.-- (Karte und Schlüssel).

 

Nach Ende des Mietverhältnises wird bei Rückgabe der Karte/Schlüssel die Depotgebühr rückerstattet.


Kontakt

Haben Sie noch Fragen? Interessiert? Dann kontaktieren Sie uns unverbindlich.

 

Gemeinde Arosa

Liegenschaftenverwaltung/Rathaus

Parking

7050 Arosa

T   +41 (0)81 377 07 33

M  parkhaus@gemeindearosa.ch

 

Bitte beachten Sie, dass wir für das Handling eine Vorbereitungszeit von ca. 4 Wochen benötigen (Vertrag & Installation Parkplatz).


Informationen zu den Parkhäuser


Dokumente

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Allgemeines

  • Sie erhalten einen fest zugeteilten Parkplatz mit Ihrer Wunschbeschriftung.
  • Mindestvertragsdauer 1 Jahr, danach ist der Parkplatz auf jedes Monatsende kündbar.
  • Für die Dauerpark-/Mieterkarte wird eine Depot verlangt.
  • Fahrzeuge ohne Kontrollschilder/Wechselschilder sind auf diesen Parkplätzen gestattet (eine Berechtigung muss hinterlegt werden).
  • Das Deponieren von Materialien aller Art ist aus feuerpolizeilichen Gründen nicht gestattet.
  • Im allgemeinen gelten die Vorschriften des Parkhausreglements.