E-Tankstellen


Übersicht

Parking Ochsenbühl Arosa
Parking Ochsenbühl Arosa

Im Parkhaus Ochsenbühl befinden sich 2 „Normallader“ und 1 Schnellader. 

Im Parkhaus Brüggli befinden sich 4 E-Tankstellen.

 

Lademöglichkeit für jeden Kabeltyp jeweils von 3.7 kW - 22kW.

 

Die Ladestationen sind nicht im Eigentum der Gemeinde Arosa. Diese werden von Evpass (Eaton früher Greenmotion) zur Verfügung gestellt.

 

Evpass ist das grösste öffentliche Ladestationen Netz der Schweiz für Elektrofahrzeuge. Es wurde im Juni 2016 ins Leben gerufen und verfügt bereits über 1139 Ladestellen schweizweit (Stand Dez. 2018). Dank nationalen Partnervereinbarungen wird evpass bis Ende 2020 mehr als 3‘000 Ladepunkte anbieten.

 


Tarife

Parking Brüggli-Innerarosa Arosa
Parking Brüggli-Innerarosa Arosa

Die Parkgebühren sind normal am Kassenautomaten zu entwerten.

Die Ladegebühren sind direkt bei der Ladestation zu bezahlen. Eine Anleitung finden Sie weiter unten.

Je nach Verfügbarkeit ist es möglich (NUR!) über die EVPASS-APP einen Ladeplatz zu reservieren.

 

Die Lade-Tarife richten sich nach den Vorgaben von EVPASS.

 

Die aktuell gültigen Tarife und Angebote finden Sie hier: evpass.ch

 


Anleitung & Bezahlarten

Am einfachsten geht's mit der EVPASS-APP. Volle Kontrolle, Übersicht und Push-Nachrichten über den Ladezustand. Auch ob Ihre gewünschte Ladestation frei ist, sehen Sie in der APP.

Noch heute die APP downloaden und registrieren!

  • EVPASS APP
  • EVPASS-Karte
  • Swisspass
  • TCS-Karte
  • QR Code scannen an Ladesäule (Twint, Mastercard, Visa, Maestro, Postfinance, Apple Pay etc.)
  • Intercharge
  • SMS
  • wird laufend ergänzt

 

Download
Ochsenbühl & Brüggli
Anleitung Stromtankstellen Parking Arosa
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Allgemeines & Bestimmungen

Art. 1: Parkanweisung
1.1    Es ist untersagt Fahrzeuge ohne Nummernschilder abzustellen.
1.4    Die Fahrzeuge dürfen nicht abgedeckt werden.
1.5    Es ist untersagt den Parkplatz als Lager zu nutzen.
1.6    Insbesondere verboten sind das Reparieren und Waschen von Fahrzeugen, die Ausführung von Servicearbeiten.

Art. 2: Parkdauer und Gebühren
2.1    Für das Parkieren von Fahrzeugen wird eine Parkgebühr erhoben.
2.3    Die Maximalparkdauer auf den Elektroparkplätzen ist auf 8 Stunden beschränkt.

Art. 3: Allgemeines
3.1    Die Benutzer sind verpflichtet Ordnung zu wahren.
3.2    Sämtliche Defekte sind dem Parkingpersonal unverzüglich zu melden.
3.3    Die Anlage wird Videoüberwacht
3.4    Im Allgemeinen gelten die Vorschriften des Parkhausreglements.