E-Tankstellen


Übersicht

👉Parkhaus Ochsenbühl: 9 Ladestationen
👉Parkhaus Brüggli: 12 Ladestationen
👉Aussenparkplatz Obersee: 8 Ladestationen (Nachtparkverbot im Winter von 00.00-08.00 Uhr)
👉Aussenparkplatz Golf Maran: 2 Ladestation

Parkhaus Brüggli

 

- Kein Abonnement nötig - Scan&Charge
- Parkgebühr muss separat bezahlt werden. 

 

 


Parkhaus Ochsenbühl

 

- Kein Abonnement nötig - Scan&Charge
- Parkgebühr muss separat bezahlt werden. 

 

 


Aussenparkplatz Obersee 

 

- Kein Abonnement nötig - Scan&Charge
- Parkgebühr muss separat bezahlt werden.

- Im Winter Nachtparkverbot von  00.00 - 08.00 Uhr.

 

Bitte beachten Sie, dass diese Ladestationen von Arosa Energie bewirtschaftet und gewartet werden.

 

Weitere Infos finden Sie auch hier...


Aussenparkplatz Golf Maran

 

- Kein Abonnement nötig - Scan&Charge
- Parkgebühr muss separat bezahlt werden.

 

Bitte beachten Sie, dass diese Ladestationen von Arosa Energie bewirtschaftet und gewartet werden.

 

Weitere Infos finden Sie auch hier...


Anleitung & Bezahlarten Parkhäuser

Am einfachsten geht's mit der EVPASS-APP. Volle Kontrolle, Übersicht und Push-Nachrichten über den Ladezustand. Auch ob Ihre gewünschte Ladestation frei ist, sehen Sie in der APP.

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  • EVPASS APP
  • EVPASS-Karte
  • Swisspass
  • TCS-Karte
  • QR Code scannen an Ladesäule (Twint, Mastercard, Visa, Maestro, Postfinance, Apple Pay etc.)
  • Intercharge
  • SMS
  • wird laufend ergänzt

 

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Ochsenbühl & Brüggli
Anleitung Stromtankstellen Parking Arosa
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EMPFEHLUNG
Praktische Tipps rund um das Elektroauto
z.B. "Unterwegs Laden", "Checklisten", "Reisen mit E-Auto in CH oder EU", "Ladestationen und Apps" und viel weiteres Wissen finden Sie hier sehr gut erklärt:

TCS E-Mobilität

 

 

 


Allgemeines & Bestimmungen Parkhäuser

Art. 1: Parkanweisung
1.1    Es ist untersagt Fahrzeuge ohne Nummernschilder abzustellen.
1.4    Die Fahrzeuge dürfen nicht abgedeckt werden.
1.5    Es ist untersagt den Parkplatz als Lager zu nutzen.
1.6    Insbesondere verboten sind das Reparieren und Waschen von Fahrzeugen, die Ausführung von Servicearbeiten.

Art. 2: Parkdauer und Gebühren
2.1    Für das Parkieren von Fahrzeugen wird eine Parkgebühr erhoben.
2.3    Die Maximalparkdauer auf den Elektroparkplätzen ist auf 8 Stunden beschränkt.

Art. 3: Allgemeines
3.1    Die Benutzer sind verpflichtet Ordnung zu wahren.
3.2    Sämtliche Defekte sind dem Parkingpersonal unverzüglich zu melden.
3.3    Die Anlage wird Videoüberwacht
3.4    Im Allgemeinen gelten die Vorschriften des Parkhausreglements.