Aussenparkplätze

Dauerparking Sommer


Beschreibung

Während der Sommersaison können Sie (für private Nutzung) auf den in der Tabelle aufgelisteten Aussenparkplätzen eine Monatskarte beziehen. Eine Parkkarte berechtigt jeweils zum Parkieren auf einem dieser Parkplätze nach Wahl und Verfügbarkeit. Das Parkieren auf einem der anderen Parkplätze ist normal gebührenpflichtig.



Tarife

Parkplatz
Angebotszeit

Gebühr pro Monat

Bestellbar

       
Müliboda* 01.05. - 31.10.     50.00 ab Mai
Hubelsee* 01.05. - 31.10.     50.00 ab Mai
       
       
       
Die Parkkarte wird elektronisch erfasst (Nummernschild).

Es ist daher nach dem Kauf nicht mehr nötig eine Parkkarte im Fahrzeug zu hinterlegen.    

Alle Preise in CHF inkl. MwSt.

Preisänderungen vorbehalten.

*  Angebot gilt nur für die Sommersaison


Verkaufsstellen

Die Parkkarten für Aussenparkplätze Sommer können jeweils ab Mai bezogen werden.

 

ACHTUNG NEU!!!

Die Parkbewilligung kann direkt in der Parkingpay-App oder über TWINT gebucht werden.

 

Wie funktioniert's?

  • ParkingPay-App öffnen oder im Browser parkingpay.ch  öffnen und Bewilligung kaufen.
  • Ein paar Tage vor Ablauf erhalten Sie ein Erinnerungsmail. Die Bewilligung kann bequem mit Parkingpay verlängert werden.
  • Die Bewilligung kann auch mit der Twint-APP gelöst werden. Hierzu den entsprechenden QR-Code scannen (siehe Bilder).

 Vorteile

  •  Kein Gang zur Gemeinde
  • Bargeldlos
  • Keine Parkkarte hinter der Windschutzscheibe

 

Eine Anleitung finden Sie hier (in APP-Kauf)....

 

 

Oder bestellen Sie bequem in unserem Ticketshop.

 


Allgemeines & Bestimmungen

  • Eine Parkkarte berechtigt jeweils zum Parkieren auf einem dieser Parkplätze nach Wahl und Verfügbarkeit. Das Parkieren auf einem der anderen Parkplätze ist normal gebührenpflichtig.
  • Die Parkgebühren für Dauermieter sind im Voraus zu bezahlen.
  • Es darf nur das registrierte Fahrzeug parkiert werden (Kontrollschild).
  • Es ist untersagt, Fahrzeuge ohne Nummernschilder/Wechselschilder abzustellen.
  • Es gelten die signalisierten Beschilderungen.
  • Die Gemeinde Arosa lehnt ausdrücklich jede Haftung für Personen sowie Diebstahl-, Elementar- und weiteren Schäden an Fahrzeugen ab.
  • Das Deponieren von Gegenständen aller Art auf dem Parkplatz ist verboten.
  • Die Parkgebühr (auch anteilsmässig) kann nicht rückerstattet werden.
  • Die Aussenparkplätze sind nicht im All-Inklusive Angebot enthalten und somit  kostenpflichtig.
  • All-Inklusive-Card oder Aufkleber sind auf sämtlichen Parkplätzen
    nicht gültig.