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Zonenparkverbot & Nachtfahrverbot


Im Interesse des Dorfbildes hat die Gemeinde Arosa den Schilderwald mit über 140 Parkverbotstafeln entfernt. An deren Stelle ist das generelle Zonenparkverbot getreten, wonach nur auf den signalisierten Parkfeldern parkiert werden darf. Das Zonenparkverbot gilt für die ganze Ortschaft Arosa.

 

Ausserdem kennt die Gemeinde Arosa ein generelles Nachtfahrverbot von 24.00 – 06.00

Uhr, welches sich auf das ganze Gemeindegebiet (nur Ortschaft Arosa) erstreckt. Ausnahmen bestehen für öffentliche Dienste sowie Taxi. Die direkten Zu- und Wegfahrten von und nach Arosa sind gestattet.

Dieses Fahrverbot wird von Einheimischen und Gästen sehr begrüsst, da es erheblich zur Nachtruhe in der Gemeinde beiträgt.